Ihr Beitrag macht den Unterschied

Sie können sich in vielfältiger Weise engagieren. Bitte klicken Sie auf eine der Möglichkeiten, um weitere Informationen dazu anzuzeigen:

Für Ihre Spende per Überweisung benutzen Sie bitte das folgende Konto:

IBAN: DE96 4625 0049 0000 0550 04
BIC: WELADED1OPE
Sparkasse Olpe

Helfen Sie im Rahmen Ihrer Arbeit unheilbar erkrankten Kindern

Für Sie als Bestatter haben wir Informationen und Materialien zusammengestellt, die Ihnen helfen können, die Bundesstiftung Kinderhospiz zu unterstützen, bspw. durch Zahngoldspenden oder Spenden statt Blumen.

Klicken Sie hier für Informationen und Downloads
Klicken Sie hier, um Materialien per Post zu bestellen

Für eine gute Sache über den Tod hinaus

Immer wieder wenden sich Menschen an gemeinnützige Institutionen, Verbände oder Stiftungen, die sie mit ihrem Testament ganz oder teilweise bedenken möchten. Sie sorgen sich nach ihrem Tod nicht nur um das Wohl ihrer Familie, sondern helfen zum Beispiel auch kranken Menschen.

Weitere Informationen und eine Testamentsvorlage finden Sie hier auf unserer Seite zur Testamentsspende

Blumen und Kränze sind seit Jahrhunderten ein wichtiger Bestandteil der Trauerkultur.
Sie drücken Trauer, Mitgefühl mit den Hinterbliebenen und Verehrung des Verstorbenen aus.
Ein reich geschmücktes Grab am Tag der Beerdigung zeugt von der großen Beliebtheit des Dahingeschiedenen. In vielen Fällen wird aber auf Wunsch des Verstorbenen auf diese Form der Anteilnahme verzichtet. Statt dessen bittet man um eine Spende an eine gemeinnützige Organisation.
Die Bundesstiftung Kinderhospiz ist so eine gemeinnützige Organisation. Gegründet wurde sie 2007 durch eine Spende des damaligen Bundespräsidenten Köhler und hilft unheilbar erkrankten Kinder  und deren Angehörigen bei der Bewältigung ihres beschwerlichen Alltags.

So kann Ihr Hinweis auf der Trauerkarte oder in der Traueranzeige aussehen:


Statt Blumen bitten wir um Spende für die
Bundesstiftung Kinderhospiz
BIC: WELADED10PE
IBAN:DE 12462500490000166611

Stichwort: Name des Verstorbenen

Alternative Textvorschläge:

Anstatt zugedachter Kranz- und Blumenspenden bitten wir im Sinne von (Name der/des Verstorbenen) um eine Spende für die...
Anstelle freundlich zugedachter Kranz- oder Blumenspenden bitten wir um eine Spende zugunsten der...
Auf Wunsch der/des Verstorbenen bitten wir anstelle von Blumen und Kränzen um eine Spende an die...
Anstelle von Kranz- und Blumenspenden bitten wir um eine Unterstützung der...
Anstelle von Kranz- und Blumenspenden kann auch...
Anstelle von Kranz- und Blumenspenden freuen wir uns über eine Spende an...
Im Sinne des Verstorbenen wird gebeten, von Kranz- und Blumenspenden abzusehen und einen Spendenbetrag an ... zu überweisen.
Von Kranz- und Blumenspenden bitten wir im Sinne des Verstorbenen abzusehen. Überweisen Sie dafür bitte eine Spende an...

Persönlicher Einsatz für die Stiftungsarbeit gesucht

Um dauerhaft ein qualitativ hohes Niveau ermöglichen zu können, suchen wir weiterhin Persönlichkeiten, die sich für die Kinderhospizarbeit engagieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir sehen täglich, wie dankbar Kinder, Eltern und Angehörige sind, die die Hilfe eines der vielen Kinderhospize in Deutschland wahrnehmen können. Diese Hilfe möchten wir allen Betroffenen ermöglichen.

Sponsoring oder Spenden?

 

Diese Frage stellt sich, wenn man im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eine gemeinnützige Organisation unterstützen möchte. Näher betrachtet sind die Unterschiede aber gravierend.

Das Sponsoring ist eine umfängliche Kooperation, die über die Zuwendung finanzieller Mittel weit hinausgeht. Hier spielen auch die Weitergabe von Knowhow und Dienstleistungen eine wichtige Rolle. Im Gegensatz zumSpenden kann man beim Sponsoring Gegenleistungen erwarten. Das kann zumBeispiel ein Hinweis auf der Homepage oder in den Socialmedia Kanälensein. Auch ein Pressebericht und die Aufnahme in die Werbemittel der gesponserten Organisation ist eine der Möglichkeiten. Alle gemeinsamen Vorhaben und Aktivitäten müssen vertraglich festgelegt werden. Die aufgewendeten Mittel gelten als Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden. Ein erfolgreiches Sponsoring fördert das positive Image eines Unternehmens.

Bei Spenden verlangt man keine Gegenleistung vom Empfänger der Spende. Spenden sind immer freiwillige und unentgeltliche Zuwendungen. Sie können aber auch steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie an eine gemeinnützige Organisation fließen.
Die Bundesstiftung Kinderhospiz ist so eine gemeinnützige Organisation. Sie unterstützt lebensverkürzend erkrankte Kinder und deren Angehörige. In Deutschland leben etwa 50.000 unheilbar erkrankte Kinder und alle 105 Minuten stirbt eines von ihnen. Die Stiftung trägt dazu bei, die kurze gemeinsame Zeit von Kind und Familie so angenehm wie möglich zu gestalten.

Wenn Sie sich zu einem Sponsoring entscheiden, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. presse@bundesstiftung-kinderhospiz.de oder Telefon: +49 (0) 171 - 727 33 50 Lutz Franz Pressereferent

Wenn Sie der Bundesstiftung-Kinderhospiz mit einer Spende helfen wollen, hier unser Spendenkonto:

Bundesstiftung Kinderhospiz
IBAN: DE96 4625 0049 0000 0550 04
BIC: WELADED1OPE

#bundesstiftungkinderhospiz #kinderhospizarbeit

Engagieren Sie sich nachhaltig und sparen Sie Steuern

Zustiften bedeutet, auf Dauer Gutes zu tun. Denn bei einer Zustiftung fließt Ihre Spende direkt in das Stiftungsvermögen. Dieses Vermögen bleibt unangetastet. Die ausge- schütteten Zinsen werden für die gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung verwendet.

Für weitere, unverbindliche Informationen können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.