Zustiftungen erhöhen das vorhandene Stiftungsvermögen. Aus dessen Erträgen fördert die Bundesstiftung auf Dauer Kinderhospize, betroffene Familien und die Kinderhospizarbeit.
Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind steuerrechtliche Sonderausgaben und verringern das zu versteuernde Einkommen.

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