Geldauflagen
Sehr geehrte Richterin, sehr geehrter Richter, die Bundesstiftung Kinderhospiz ist als mildtätig anerkannt und erfüllt die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen. Sie helfen mit Ihrer Zuweisung 50.000 Kindern und Jugendlichen in Deutschland, die lebensverkürzend erkrankt sind und unterstützen die Kinderhospizarbeit.
Zuweisungen werden täglich kontrolliert und Sie erhalten umgehend Rückmeldung über eingehende und ausstehende Zahlungen.
Materialien
Im folgenden finden Sie verschiedene Materialien, die Sie herunterladen können.
Wenn Sie eines oder mehrere davon bei uns kostenlos bestellen möchten, füllen Sie bitte unser Bestellformular aus.