Testament erstellen und uns berücksichtigen
Ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft. Wenn Sie Ihr Vermögen also anders aufteilen möchten, als es im Gesetz geregelt ist, müssen Sie dies in einem Testament verfügen. Die Bundesstiftung Kinderhospiz können Sie als Erben einsetzen, und zwar, weil sie als mildtätig anerkannt ist, auch vollständig steuerfrei.
Auf diese Weise hilft Ihr Vermächtnis dauerhaft, schwerstkranken Kindern eine glückliche Lebenszeit zu ermöglichen. Sie entscheiden aktiv über die Verwendung und den Einsatz Ihres Nachlasses, sei es für Pflege und Hilfsmittel, Auszeiten, Kinderhospize, einen würdevollen Abschied oder den von Ihnen gewünschten Zweck.
Kontakt für weitere Auskünfte
Wir unterstützen und beraten Sie gerne individuell, kostenfrei, anonym und unverbindlich. Unsere ehemalige Vorstandsvorsitzende und Trägerin des Bundesverdienstkreuzes, Frau Sabine Kraft, ist als Testamentsvollstreckerin und Nachlassberaterin weiterhin ehrenamtlich für die Stiftung tätig.
Telefon: +49 (0) 7656 9881218
Mobil: +49 (0) 179 3 82 93 74
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