Testament erstellen und uns berücksichtigen

Ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft. Wenn Sie Ihr Vermögen also anders aufteilen möchten, als es im Gesetz geregelt ist, müssen Sie dies in einem Testament verfügen. Die Bundesstiftung Kinderhospiz können Sie als Erben einsetzen, und zwar, weil sie als mildtätig anerkannt ist, auch vollständig steuerfrei.
Auf diese Weise hilft Ihr Vermächtnis dauerhaft, schwerstkranken Kindern eine glückliche Lebenszeit zu ermöglichen. Sie entscheiden aktiv über die Verwendung und den Einsatz Ihres Nachlasses, sei es für Pflege und Hilfsmittel, Auszeiten, Kinderhospize, einen würdevollen Abschied oder den von Ihnen gewünschten Zweck.

Wie muss ich vorgehen?

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Erstellen Sie eine kostenlose Testamentsvorlage und berechnen Sie die Pflichttteile.
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Schreiben Sie die Testamentsvorlage von Hand ab und fügen Sie Datum und Unterschrift hinzu.
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Hinterlegen Sie das Dokument bei einem Notar/Rechtsanwalt oder an einem auffindbaren Ort.

Kontakt für weitere Auskünfte

Wir unterstützen und beraten Sie gerne individuell, kostenfrei, anonym und unverbindlich. Unsere Vorstandsvorsitzende und Trägerin des Bundesverdienstkreuzes, Frau Sabine Kraft, ist Testamentsvollstreckerin und Nachlassberaterin.

Telefon: +49 (0) 7656 9881218
Mobil: +49 (0) 179 3 82 93 74
E-Mail: kraft@bundesstiftung-kinderhospiz.de