Was ist eine Stiftung
Wer einen bestimmten Zweck finanziell unterstützen möchte, gründet in der Regel eine Stiftung. Dabei wird ein festgelegtes Vermögen dauerhaft erhalten, während ausschließlich die Erträge für den Zweck verwendet werden. Egal, ob gemein- oder privatnützig – jede Person kann zu jedem Vorhaben eine Stiftung ins Leben rufen – vorausgesetzt es ist legal. Es können sogar mehrere Absichten nebeneinander oder nacheinander verfolgt werden.
In der sogenannten Stiftungssatzung ist jeder Zweck sowie der gewünschte Zeitraum eindeutig festzulegen, wobei noch genügend Spielraum für etwaige Änderungen, zum Beispiel aufgrund von unvorhergesehenen Verzögerungen, bleiben sollte.
Was ist eine Zustiftung?
Die Arbeit steuerbegünstigter Stiftungen kann auf zwei Arten unterstützt werden. Zum einen besteht die Möglichkeit einer Spende, welche die empfangende Stiftung zeitnah für den Stiftungszweck ausgeben muss. Zum anderen können sogenannte Zustiftungen in das Vermögen einer Stiftung fließen. Damit wird das Stiftungskapital erhöht und nicht für den Zweck ausgegeben. Dennoch erhöht die Zustiftung die Ertragssituation einer Stiftung nachhaltig.
Derjenige, der die Zuwendung für die Stiftung aufbringt, kann selbst entscheiden, ob diese als Spende oder als Zustiftung fungieren soll. Bei der Überweisung sollte dies jedoch kenntlich gemacht werden.
Erscheinungsformen der Stiftung
Grundsätzlich wird zwischen selbstständigen oder auch rechtsfähigen und unselbstständigen beziehungsweise nicht rechtsfähigen Stiftungen unterschieden. Kirchliche Stiftungen nehmen wiederum eine Sonderstellung ein.
Bei einer unselbstständigen Stiftung wird durch den Stifter ein Betrag an eine natürliche oder juristische Person als Sondervermögen übertragen. Die Erträge aus diesem Vermögen sollen anschließend treuhänderisch verwaltet und für den bestimmten Stiftungszweck verwendet werden. Die unselbstständige Stiftung besitzt dabei – anders als die selbstständige Stiftung – keine staatliche Anerkennung, da keine juristische Person dahintersteht. Dennoch darf der Gründer den Namen für seine Stiftung frei wählen.
Vorteile einer unselbstständigen Stiftung
Unselbstständige Stiftungen können im Gegensatz zu selbstständigen Stiftungen bereits mit geringem Aufwand gegründet werden. Außerdem kann der Stiftungsträgervertrag – falls notwendig – mit Zustimmung des Finanzamtes noch zu Lebzeiten des Gründers geändert werden. Der Verwaltungsaufwand fällt deutlich geringer aus als bei einer selbstständigen Stiftung und da die unselbstständige Stiftung nicht der Stiftungsaufsicht unterliegt, entfällt darüber hinaus die Korrespondenz mit den entsprechenden Behörden. Steuerlich wird die unselbstständige Stiftung aber wie eine selbstständige behandelt, sodass alle Stiftersteuervorteile und sonstigen Vorteile der Gemeinnützigkeit genutzt werden können.
Soll die bisher unselbstständige Stiftung doch noch in die Selbstständigkeit umgewandelt werden, bedarf es der staatlichen Anerkennung von der zuständigen Stiftungsbehörde.
Steuerliche Vorteile
Stiftungsgründer profitieren vor allem von steuerlichen Vorzügen. Bezüglich der Einkommensteuer existiert unter anderem der erweiterte Sonderausgabenabzug von bis zu einer Million Euro bei der Stiftungsgründung oder Zustiftungen.
Außerdem fällt bei der Vermögensübertragung weder zu Lebzeiten noch von Todes wegen eine Schenkungs- beziehungsweise Erbschaftsteuer an. Hat der Stifter keine Kinder oder möchte er diese über den Pflichtteil hinaus nicht bedenken, bietet sich die Nachlassregelung über die eigene Stiftung an, da diese sowohl den Namen als auch das Vermögen des Gründers erhält.
Die Bundesstiftung Hospizkind kümmert sich um die finanzielle Förderung von Familien, die enormen psychischen und physischen Herausforderungen gegenüberstehen. Das kostenlose Ratgeberportal www.familienrecht.net bietet Familien Informationen zu den rechtlichen Aspekten, die in schwierigen Situationen berücksichtigt werden sollten.